Bestandsaufnahme der Standortgegebenheiten anhand relevanter Eigenschaften auf der Grundlage eines hierarchischen Kriterienkataloges,
2. Transformation der Merkmalsausprägungen in eine ordinale Bewertungsskala nach vorgegebenen verbal-argumentativen Zuordnungsregeln und
3. Aufstellung eines Stärken-Schwächen-Profils als visualisierte Darstellung des spezifischen Standortpotenzials.
Baustein 2: Zielgruppen-Analyse
Die Zielgruppenanalyse erfolgt analog der oben aufgezeigten Vorgehensweise bei einer Stärken-Schwächen-Analyse. Das Zielgruppenprofil lässt Parameter erkennen, die das Rentabilitätspotenzial der Unternehmen besonders beeinflussen (Kriterien mit hohen Anforderungen, Mindesteigenschaften und Präferenzen). Es werden aber auch Faktoren sichtbar, die nur eine untergeordnete Bedeutung haben und somit die Standortwahl kaum behindern (Kriterien mit geringen Anforderungen, Indifferenzen).
Baustein 3: Analyse der Standorteignung
In die Analyse der Standorteignung werden die Ergebnisse der Prozesse der beiden vorangegangenen Bausteine verwendet. Analog dem ökonomischen Prinzip gilt es, den maximalen Nutzen aus bestimmten Gegebenheiten zu erzielen. Die Gegebenheiten sind in diesem Fall die Potenziale der Standorte sowie die Anforderungen der Zielgruppen. Die Zielsysteme beider Akteure - Kommune und Unternehmen - können nicht gleichzeitig maximiert werden, statt dessen ist durch sinnvolle Vernetzung beider Seiten der größtmögliche Gesamtnutzen zu bestimmen. Zuvor muss noch ein Bezugspunkt festgelegt werden, an dem sich die Ergebnisdarstellung orientiert. Hier ist das Standortpotenzial der Bezugspunkt, das durch die kommunale Sicht repräsentiert wird. Die Zielfunktion der Kommune ist, verbal ausgedrückt, gewerblichen Standorten geeignete Nutzungen zuzuordnen, unter der Nebenbedingung einer optimalen, qualitativen Auslastung der Flächen.
Die Besonderheit der Methodik und gleichzeitig der größte Unterschied zur traditionellen, nutzwertanalytischen Standortbewertung liegt insbesondere darin, dass die Ergebnisse aus zwei getrennten Transformationsvorgängen (Stärken-Schwächen- und Zielgruppenanalyse) in eine Aggregationsvorschrift eingebracht werden. Es bedarf also eines beide Seiten verbindenden Verfahrensschrittes, bei dem man durch eine vergleichende Betrachtung auf Kriterienebene zu einer Aussage gelangt. Dies wird durch ordinale Paarvergleiche von Kriterien der Potenzial- und Anforderungsseite erreicht, bei denen der Grad der Übereinstimmung ermittelt wird. Dabei lassen sich drei Feststellungen machen:
1. Potenzial und Anforderung stimmen überein,
2. das Potenzial ist größer als die Anforderung oder
3. das Potenzial ist kleiner als die Anforderung,
jeweils bezogen auf ein Kriterium und einen Standort. Bei der Bewertung dieser Aussagen werden zwischen den beiden Akteuren Kommune (Potenzialseite) und Zielgruppe (Anforderungsseite) die Unterschiede deutlich.

Tabelle 1: Beurteilung der Ergebnisse des Paarvergleichs durch Kommune und Zielgruppe
Es macht einen Unterschied, ob eine Kommune für ihre Gewerbeflächen die passenden Nutzergruppen sucht oder ein Unternehmen den für sich am besten geeigneten Standort.
Die Aussagen über den Grad der Übereinstimmung beim Paarvergleich werden schließlich in Punktwerte transformiert. Diese stellen kriterienbezogene Teilnutzwerte dar, womit die Differenzen zwischen den Ausprägungen auf Potenzial- und Anforderungsseite bewertet werden. Der Nutzen ist demnach am größten, wenn eine Übereinstimmung auf beiden Seiten feststellbar ist. Überdeckt das Potenzial die jeweilige Anforderung, hat diese Konstellation für die Zielgruppe zwar eine mindestens gleich hohe Wertigkeit wie eine exakte Übereinstimmung, für die Kommune jedoch wird das Potenzial in diesem Fall nicht optimal genutzt. Unter Berücksichtigung beider Werturteile erhält diese Konstellation einen geringeren Teilnutzwert. Negativ beurteilt von beiden Seiten wird eine Unterdeckung, d.h. wenn das Potenzial geringer ist als die jeweilige Anforderung. Bei K.o.-Kriterien bedeutet dies den Ausschluss des Standortes von der weiteren Betrachtung.
Die im Ergebnis des Paarvergleichs bereitstehenden Teilnutzwerte werden schließlich zu einem Gesamtnutzwert für den Standort addiert.
Interpretation der Ergebnisse
In Abhängigkeit von den Ansprüchen an das Ergebnis stehen dem Anwender formell folgende drei Interpretationsmöglichkeiten offen:
1. Selektion: Dabei ist aus einer Menge von Alternativen die beste herauszufinden. Voraussetzung ist, dass diese beste Alternative mit anderen vergleichbar ist.
2. Separation: Die Alternativen werden in mehrere Klassen eingeteilt. Dabei stellt die erste Klasse diejenige dar, die die besten Alternativen enthält. Die Klasseneinteilung erfolgt nach definierten Abgrenzungsregeln.
3.
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